Landwirtschaft
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in den Landkreisen Altötting und Mühldorf beträgt 80.211 Hektar, die 3.187 Betriebe bewirtschaften.
Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei ca. 25 Hektar. Den Schwerpunkt in der Tierhaltung bildet die Milchviehhaltung. Rund 51 % der Betriebe hält Milchkühe.
LandwirtschaftsAkademie
Schwerpunkt Milchviehhaltung
Aus der Praxis für die Praxis

Mit der LandwirtschaftsAkademie Töging entsteht ein zentraler Standort in Bayern für die überregionale Weiterbildung. Die LandwirtschaftsAkademie ist an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Töging angegliedert. Ein Baustein ist die Zukunftswerkstatt: Wir schaffen ein Forum, in dem sich landwirtschaftliche Betriebe vernetzen und austauschen können - aus der Praxis für die Praxis. Mehr
Meldungen
Mäh-Knigge
Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd

Immer wieder kommen Wildtiere bei der Mahd zu Schaden. Der Mähknigge gibt Handlungsempfehlungen für Landwirte, wie Wildtiere bei der Mahd geschont werden können.
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen
© PantherMedia / vschlichting
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.


