Landwirtschaft

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in den Landkreisen Altötting und Mühldorf beträgt 80.211 Hektar, die 3.187 Betriebe bewirtschaften.

Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei ca. 25 Hektar. Den Schwerpunkt in der Tierhaltung bildet die Milchviehhaltung. Rund 51 % der Betriebe hält Milchkühe.

LandwirtschaftsAkademie

Schwerpunkt Milchviehhaltung
Aus der Praxis für die Praxis

Logo Landwirtschaftsakademie Töging mit Gebaeude

Mit der LandwirtschaftsAkademie Töging entsteht ein zentraler Standort in Bayern für die überregionale Weiterbildung. Die LandwirtschaftsAkademie ist an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Töging angegliedert. Ein Baustein ist die Zukunftswerkstatt: Wir schaffen ein Forum, in dem sich landwirtschaftliche Betriebe vernetzen und austauschen können - aus der Praxis für die Praxis.  Mehr

Meldungen

Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm / Empfehlungen

Bayernkarte mit Schadensgebieten höhere Gewalt

Schadensgebiete

Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese teilweise ausgleichen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gibt Empfehlungen bei Überschwemmungen während der Vegetationsperiode als Anhaltspunkte für die richtige Vorgehensweise vor Ort.  

Schadensgebiete in iBALIS einsehen: Anerkennung als höhere Gewalt

Die betroffenen Gebiete sind jetzt als anerkannte Fälle in der Feldstückskarte in iBALIS gekennzeichnet - dafür müssen Sie beim ersten Aufruf die Ebene "Schadensgebiete höherer Gewalt" in der Legende unter Ebenenauswahl hinzufügen. Für diese Flächen entfällt die Anzeige durch die Antragstellende und auch die individuelle Anerkennung. Auf anerkannten Flächen muss ein zum Mehrfachantrag angegebener Nutzungscode nicht mehr geändert werden, wenn wegen des Schadensereignisses eine andere Kultur angebaut wird.
Für Flächen mit Schäden, die nicht in diesen Gebieten liegen, sind Einzelanzeigen notwendig. Diese sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, dem zuständigen AELF mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Flächen oder Schadensfällen hilft das AELF weiter. 

Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium Externer Link

Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL Externer Link

Portal iBALIS Externer Link

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Finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden - Dokumentation mit FAL-BY