Landwirtschaftsschule Töging, Abteilung Hauswirtschaft
Naturschutz trifft Genuss - Saftpressen auf der Streuobstwiese

Personen bedienen eine Saftpresse

Seit jeher sind in Bayern Streuobstwiesen Teil der Kulturlandschaft. Durch vielfältigste Gründe ist deren Bestand jedoch seit 1965 um jährlich ca. 100.000 Bäume auf nun etwa 6 Millionen Bäume zurückgegangen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die Staatsregierung und Verbände den Streuobstpakt unterzeichnet.

Im Streuobstpakt ist ein Maßnahmenplan festgehalten mit dem Ziel, bis 2035 eine Million neue Streuobstbäume zu pflanzen. Teil dieses Paktes ist eine Aktionswoche an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF), in deren Rahmen die Studierenden der Landwirtschaftsschule Töging, Abteilung Hauswirtschaft, Einblicke erhaschen konnten.

Mann in Arbeitskleidung an einer Saftpresse
Echte Handarbeit an der Saftpresse
Die Studierenden besuchten den Betrieb Heindlmaier in Winhöring, wo ihnen Wildlebensraumberater Franz Prinz zunächst Wissenswertes über die Biotopart Streuobstwiese und ihre Bedeutung für die Biodiversität berichtete. Streuobstwiesen seien nämlich nicht nur für den Erhalt von alten Obstsorten wichtig, betonte Prinz, sondern böten über 5000 Arten bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung einen Lebensraum. Anschließend ging es für die Studierenden an die Arbeit, vom Äpfelsammeln bis zum Pressen des Saftes mit einer mechanischen Saftpresse, bei der noch echte Handarbeit gefragt ist. Zwar fällt beim schonen-den Pressen die Saftausbeute geringer aus als bei einer modernen Bandpresse, doch Geschmack und Qualität des händisch gepressten Saftes überzeugten die Studierenden vom Wert ihrer Mühen. Ausgestattet mit Flaschen frischgepressten Apfelsaftes und voller Tatendrang, neue Bäume zu pflanzen, verabschiedeten sich die Studierenden der Hauswirtschaftsschule Töging schließlich vom Betrieb Heindlmaier.
Frauen befüllen eine Saftpresse
"Streuobst für alle!"
Mit dem neuen Förderprogramm „Streuobst für alle!“ wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum gefördert. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobst-bäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume. Die Antragstellung ist digital bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung möglich.

Informationen über "Streuobst für alle!" und Antragstellung - Staatsministerium Externer Link