Landwirtschaft
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in den Landkreisen Altötting und Mühldorf beträgt 80.211 Hektar, die 3.187 Betriebe bewirtschaften.
Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei ca. 25 Hektar. Den Schwerpunkt in der Tierhaltung bildet die Milchviehhaltung. Rund 51 % der Betriebe hält Milchkühe.
LandwirtschaftsAkademie
Schwerpunkt Milchviehhaltung
Aus der Praxis für die Praxis

Mit der LandwirtschaftsAkademie Töging entsteht ein zentraler Standort in Bayern für die überregionale Weiterbildung. Die LandwirtschaftsAkademie ist an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Töging angegliedert. Ein Baustein ist die Zukunftswerkstatt: Wir schaffen ein Forum, in dem sich landwirtschaftliche Betriebe vernetzen und austauschen können - aus der Praxis für die Praxis. Mehr
Meldungen
Mittwoch, 12. November 2025, von 19.30 bis 21.00 Uhr
Online-Informationsveranstaltung zum BaySL Digital
© Bayern Innovativ GmbH
Um das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) geht es am 12. November 2025. Nähere Informationen zur neuen Förderrichtlinie und deren Antragstellung online über iBALIS erfahren Sie von Referent Josef Friedl vom AELF Fürstenfeldbruck.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.



